Selbstverständlich bieten wir alle Leistungen auch im Rahmen von Hausbesuchen an, falls dies vom Arzt verordnet wurde.
Eine vertragsärztliche Verordnung zur Durchführung der Behandlung im häuslichen Umfeld des Versicherten ist als Hausbesuch nur dann zulässig, wenn hierfür medizinische Gründe vorliegen.
Medizinische oder therapeutisch zwingende Gründe können z.B. sein:
Eine Behandlung außerhalb der Praxis allein aus sozialen oder organisatorischen Gründen durchzuführen ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.
Bitte beachten Sie, dass aus wirtschaftlichen Gründen immer die nächstgelegene Praxis als erstes kontaktiert werden sollte.
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